Förderung Präventionssport durch die Krankenkasse

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 können Krankenkassen nach § 20 SGB V wieder die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Der Gesetzgeber hat an die Durchführung solcher Kurse hohe Qualitätsanforderungen gestellt, welche von der Abteilung Kinder- und Gesundheitssport des HC52-Angermünde erfüllt werden. Aus diesem Grund können Sie für die meisten unserer Präventionskurse die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen beantragen.

 

Bitte klären Sie im Vorfeld ob Ihre Krankenkasse die aufgeführten Präventionssportkurse unterstützt.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil (in der Regel bis 80%) der Kursgebühren, wenn der Teilnehmer eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80% nachweisen kann. Die Teilnahmebescheinigungen werden nach Ablauf des Kurses jedem Teilnehmer ausgestellt.

 

Wie beantrage ich die Förderung von Präventionssport bei der Krankenkasse?

Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen welche Präventionskurse gefördert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Fördermöglichkeiten für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen.

 

Bei der Kursanmeldung müssen Sie die Kursgebühr zunächst privat bezahlen. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung, die sie bei regelmäßiger Teilnahme von uns erhalten, einreichen.

 

Die Krankenkasse kann dann bis zu 80% der Kursgebühr zurückerstatten.

 

Selbstverständlich stehen allen Interessierten die verschiedenen Kursangebote der Abteilung für Kinder- und Gesundheitssport auch dann offen, wenn eine Förderung durch die Krankenkassen nicht möglich ist.

 

Für alle weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen unter:

info@gesundheitssport-angermuende.de gerne zur Verfügung.